Neubauprojekt - Sozial geförderte Mietwohnungen Aubachstraße 19, 56410 Montabaur

(Fertigstellung Sommer/ Herbst 2027)

In attraktiver Lage entsteht ein modernes Wohngebäude mit 21 geförderten Mietwohnungen für 1, 2 oder 3 Personen Haushalte. Das Projekt bietet bezahlbaren Wohnraum, erfüllt die Voraussetzungen des sozialen Wohnungsbaus und überzeugt zugleich durch hochwertige, zeitgemäße Ausstattung.

Moderne Ausstattung - Komfort für den Alltag

Durch moderne Technik, energieeffiziente Bauweise und ein sozial ausgewogenes Konzept entsteht ein Wohnumfeld, das sowohl ökologisch als auch ökonomisch überzeugt. Perfekt für Menschen, die Wert auf bezahlbaren Wohnraum mit moderner Ausstattung legen.
Fußbodenheizung in allen Wohnungen für ein angenehmes Wohnklima
Energiesparende LED Beleuchtung im gesamten Gebäude
Barrierearme Zugänge und komfortabler Aufzug
Helle, optimal geschnittene Wohnungen für 1-, 2- oder 3-Personen Haushalte
Hochwertige Bodenbeläge & moderne Bäder
Nachhaltige Bauweise mit energieeffizientem Gebäudestandard

Förderung nach ISB-Richtlinien

Unser Neubau erfüllt alle Anforderungen der ISB Richtlinien, die die Schaffung sozial verträglicher und klimagerechter Mietwohnungen unterstützen.
Es entstehen Wohnungen für die nachfolgenden Einkommensgrenzen.
Haushalte, die eine geförderte Wohnung mieten möchten, dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Diese Einkommensgrenze ist durch das Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) festgelegt. Sie betrifft das Gesamteinkommen eines Haushaltes und berücksichtigt auch die Anzahl der dort lebenden Kinder.
Die Förderung unterscheidet Wohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen (§ 13 Abs. 2 LWoFG).
Jeweils die linke Spalte in der Tabelle zeigt die Einkommensgrenze nach LWoFG, die der Miethaushalt einer geförderten Wohnung nicht überschreiten darf. Zur Orientierung sind den Einkommensgrenzen jeweils die Jahresbruttoeinkommen (ca.) eines Haushalts mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gegenübergestellt. Dabei wurden Werbungskosten in Höhe des Arbeitsnehmerpauschbetrages von 1.230 Euro und pauschale Abzüge von 30 % für Steuer, Kranken-, Pflege und Rentenversicherung berücksichtigt.
Für Verbeamtete, Rentenbeziehende und Selbstständige gilt die gleiche Einkommensgrenze, es sind aber andere Abzugsbeträge zu berücksichtigen. Bitte lassen Sie sich zur Ermittlung des anzurechnenden Einkommens von der zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung beraten.
Die Einhaltung der Einkommensgrenze ist Ihnen als Vermieterin oder Vermieter durch Vorlage eines Wohnberechtigungsscheins, der bei den Stadtverwaltungen und den Verwaltungen der Verbandsgemeinden oder der verbandsfreien Gemeinden erhältlich ist, nachzuweisen.

Stand: 04.2026
Mehr Informationen gibt es direkt bei der ISB

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